Das SZS gibt Empfehlungen für die häusliche Rechnerausstattung, deren Kostenübernahme jedem blinden und sehbehinderten Studierenden für die Dauer des Studiums zusteht. Dabei handelt es sich um eine auf Grund der schnellen technologischen Entwicklung ständig aktualisierte Liste von Hard- und Softwarekomponenten, die als Mindeststandard einer Ausstattung zu betrachten sind.
Die Empfehlungen sind getrennt verfügbar für Blinde und Sehbehinderte.
Das SZS ist auf der Basis seiner Erfahrungen auch bereit, bei Bedarf mit Gutachten die adäquate technische Heimausstattung der sehgeschädigten Studierenden zu unterstützen.


